Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.